Oberösterreichischer Seniorenring
Presseaussendungen
Wenn im Zuge der Budgetvorlage seitens der Bundesregierung von Anpassungen der Pensionen die Rede ist, dann läuten bei uns die Alarmglocken, so der Obmann des Österreichischen Seniorenrings, Thomas Richler. Es könne und dürfe nicht sein, dass gerade die Generation, die ihre Lebensleistung zum Großteil erbracht habe, zur Kasse gebeten werde, ist der Seniorenvertreter empört. Menschen im wohlverdienten Ruhestand haben viel gearbeitet, Steuern und Abgaben bezahlt, Kinder großgezogen und sehr oft durch ehrenamtliche Tätigkeiten und den Einsatz für die Gemeinschaft zum Funktionieren der Gesellschaft beigetragen. Selbst in der Pension sind die Senioren als pflegende Angehörige oder betreuende Großeltern tagtäglich im Einsatz. Sie leisten Nachbarschaftshilfe und unterstützen viele Vereine, hebt Thomas Richler die Leistungsbereitschaft der älteren Generation hervor. Es sei daher nur recht und billig, dass für unsere Pensionistinnen und Pensionisten die volle Inflationsabgeltung zu garantieren sei, so der ÖSR-Obmann. Er verweist dabei auf ein laufendes Volksbegehren, das diese Anpassungsgarantie zum Inhalt hat und vom Österreichischen Seniorenring selbstverständlich unterstützt werde. Sollte es statt einer regelmäßigen Inflationsanpassung allerdings zu weiteren Belastungen kommen, so werden es einmal die Älteren sein, die sich lautstark zu Wort melden, ist Richler überzeugt und garantiert abschließend volle Unterstützung für Österreichs Pensionistinnen und Pensionisten. Thomas Richler Bundesobmann ÖSR
Österreichischer Seniorenring zu Budgetplänen der Bundesregierung
Garantie für volle Inflationsabgeltung statt Sparen bei den Pensionisten


Aktuelle Informationen
1. ÄNDERUNGEN BEI FÜHRERSCHEINPRÜFUNGEN • Wiederantritt nach negativer Prüfung: künftig nach 12 Tagen statt nach zwei Wochen. • Klasse AM: bleibt weiterhin bei 14 Tagen Wartefrist. • Prüfungsbetrug: Sperrfrist wird von 9 auf 18 Monate verdoppelt. 2. FÜHRERSCHEIN-DOKUMENTE & VERLUST • Verlustbestätigung: gilt künftig 8 Wochen statt 4 Wochen. • Neues Verfahren bei Teilverzicht: Bei Verzicht auf einzelne Klassen wird ein neuer Führerschein mit den verbleibenden Klassen ausgestellt; bei komplettem Verzicht muss der Führerschein abgegeben werden. 3. LENKBERECHTIGUNGEN FÜR ÄLTERE FAHRER:INNEN • C- und D-Klassen ab 60 Jahren: künftig 5 Jahre gültig statt 2 Jahre. • Bereits ausgestellte zweijährige Lenkberechtigungen bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. 4. WEITERE GESETZLICHE ANPASSUNGEN (23. FSG NOVELLE) • Aktualisierung des Führerscheinregisters und Übertragung bestimmter Aufgaben an Strafbehörden. • Gültigkeitsdauer ausländischer Lenkberechtigungen (C/D) wird für Nicht EWR Staaten angepasst.
Überblick der wichtigsten Neuerungen | Gültig ab 1. September 2026
Änderungen der 23. Führerscheingesetz
Novelle





